Allgemeine Reise- und Kursbedingungen
1. GENERELLES
1.1 Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Reise- und Kursbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und Lukas Voegelin, Voegelin Fotografie (nachfolgend Voegelin Fotografie genannt) für die Reisearrangements sowie Fotokurse und -workshops oder andere, in eigenem Namen angebotene Leistungen.
1.2 Vermittelte Leistungen
Diese Bedingungen finden keine Anwendung auf vermittelte Leistungen von Dritten. Dabei gelten die speziellen Vertrags- und Transportbedingungen der verantwortlichen Leistungsträger bzw. der jeweiligen Veranstalter. Werden dem Teilnehmer durch eine andere Buchungsstelle Reise-arrangements oder Einzelleistungen anderer Veranstalter oder Dienstleistungsunternehmer ver-mittelt, so gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. In all diesen Fällen ist Voegelin Fotografie nicht Vertragspartei und der Teilnehmer kann sich nicht auf die vorliegenden Bedingungen berufen.
1.3 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und Voegelin Fotografie kommt mit der vorbehaltlosen Bestätigung der schriftlichen, telefonischen, über www.voegelin-fotografie.ch, per E-Mail oder persönlich erfolgten Anmeldung resp. Buchung zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mitsamt den Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen für den Teilnehmer und Voegelin Fotografie wirksam.
Meldet der Teilnehmer weitere Personen an, so steht er für deren Verpflichtungen wie für seine eigenen ein. Dies betrifft insbesondere die Bezahlung der gebuchten Leistungen.
1.4 Vertragsinhalt und Sonderwünsche
Die Leistungspflichten von Voegelin Fotografie ergeben sich aus der Reisebestätigung und der entsprechenden Reiseausschreibung. Namentlich genannte Reiseleiter und Fotografen sind nicht von vorneherein garantiert. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch, dass ein bestimmter Reiseleiter oder Fotograf die Reise, den Workshop usw. leitet oder durchführt.
Angaben zu den Tagesprogrammen stehen unter dem Vorbehalt äusserer Umstände, wie Wetter-bedingungen usw. Der Fotograf / Reiseleiter wird erforderlichenfalls das Programm umstellen, damit die Teilnehmer möglichst optimale Bedingungen fürs Fotografieren und die übrigen Aktivitäten haben.
Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Voegelin Fotografie vorbehaltlos bestätigt worden sind.
1.5 Ausschreibungen, Internetseite usw.
Die Ausschreibungen, Internetseiten und andere Werbemittel sind keine verbindlichen Angebote und können jederzeit geändert werden. Massgebend sind die im Zeitpunkt der Buchung publi-zierten Angaben.
2. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
2.1 Preise
Die Preise für die Reisearrangements, Workshops usw. sind aus den Ausschreibungsunterlagen bzw. auf der Homepage von Voegelin Fotografie ersichtlich (in CHF oder EUR). Sie verstehen sich bei Unterkunft pro Person im Doppelzimmer. Einzelzimmerpreise werden separat aufgelistet, falls angeboten. Preisänderungen siehe Ziff. 5.
2.2 Anzahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist bei Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen gleichzeitig eine Anzahlung von 30% des Gesamtpreises zu leisten, sofern nicht anderes in den Ausschreibungsunterlagen erwähnt ist. Bei Frühbuchungs- oder anderen Rabatten gelten die spezielle Bedingungen gemäss den betreffenden Ausschreibungsunterlagen. Erfolgt die An-zahlung nicht fristgerecht, kann Voegelin Fotografie, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Leistung verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 4 geltend machen.
Bei Fotoworkshops und Fotokursen ohne Übernachtungen ist der ganze Preis bei Buchung zu bezahlen.
2.3 Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Preis bei Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen hat bis spätestens 90 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen. Ausgenommen sind Reisen mit Sonder-bedingungen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann Voegelin Fotografie, nach erfolglosem Verstreichen einer kurzen Nachfrist, die Leistung verweigern und die Annullation gemäss Ziff. 4 geltend machen.
2.4 Kurzfristige Buchung
Sollte der Teilnehmer die Fotoreise oder den Fotoworkshop/-kurs weniger als 90 Tage vor Reise-beginn buchen, so ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
2.5 Buchungsgebühren
Erfolgt die Buchung weniger als 20 Tage vor Reisebeginn, so können zusätzliche Abklärungen notwendig sein und allfällige Gebühren können in Rechnung gestellt werden. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservierung erhoben werden können.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
3.1 Reiseunterlagen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden dem Teilnehmer die Reiseunterlagen mit den Teilnahmebedingungen nach Eingang Ihrer Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages spätestens ca. 7–14 Tage vor Reisebeginn zugestellt.
3.2 Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten
Bei einigen Reisen, Fotoworkshops und Fotokursen bestehen besondere Teilnahmebedingungen. Diese sind aus der jeweiligen Reiseausschreibung ersichtlich. Indem sich der Teilnehmer für die betreffende Reise, Fotoworkshop oder Fotokurs anmelden, bestätigt er die Erfüllung dieser Bedingungen. Je nach Reisetyp, Fotoworkshop oder Fotokurs hat der Teilnehmer bestimmte Mitwirkungspflichten. Insbesondere hat er sich an die Weisungen der Reiseleitung und des Foto-grafen zu halten. Hinweise auf ein korrektes Verhalten können auch in den Reiseunterlagen ent-halten sein. Bei Gruppenreisen wird von den Teilnehmern erwartet, dass sie sich in die Gruppe
einfügen.
4. ÄNDERUNG ODER ANNULLIERUNG DER ANMELDUNG
4.1 Allgemeines
Wenn der Teilnehmer eine Reise, einen Fotokurs oder einen Workshop absagt resp. annulliert oder eine Änderung / Umbuchung der Buchung wünscht, muss dies Voegelin Fotografie frühzeitig mit Begründung mitgeteilt werden. Die bereits erhaltenen Dokumente sind Voegelin Fotografie oder der Buchungsstelle gleichzeitig zurück zu geben.
Annullation, Änderungen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn sie Voegelin Fotografie schriftlich (per Einschreibebrief oder Mail) zugestellt werden. Massgebend zur Berechnung des Annullierungs- oder Änderungsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei Voegelin Fotografie. Bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Arbeitstag massgebend.
Änderungen und Umbuchungen werden als Annullierung mit Neuanmeldung behandelt. Entstehen durch die Änderung oder Umbuchung zusätzliche Kosten, werden diese zuzüglich zur Bearbei-tungsgebühr in Rechnung gestellt.
4.2 Bearbeitungsgebühren
Bis zu Beginn der Annullierungsfristen (siehe Ziff. 4.3 und 4.4) kann Voegelin Fotografie für Annullierung, Änderung oder Umbuchung der Reise eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.-- pro Person, jedoch maximal CHF 200.-- pro Fall (in EUR je nach aktuellem Umrechnungskurs) erheben. Diese Bearbeitungsgebühr ist möglicherweise nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt.
Nach Beginn der Annullierungsfristen gelten die Bedingungen unter Ziff. 4.3. und 4.4.
4.3 Annullierungskosten Fotoreisen und Fotoworkshops mit Übernachtungen
Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung vor Reisebeginn gilt folgendes:
Bei Annulllierung bis 91 Tage vor Reisebeginn, wird die Anzahlung von 30%, bzw. die bis dann schon getätigte Restzahlung in Form eines Gutscheins für andere Veranstaltungen von Voegelin Fotografie erstattet, Erfolgen Annullierung, Änderung oder Umbuchung später als 91 Tage vor Reisebeginn, so verfällt der Gesamtpreis zugunsten von Voegelin Fotografie wie folgt:
-
90 – 50 Tage: zu 50%
-
49 – 20 Tage: zu 80%
-
21 – 0 Tage: zu 100%
-
Bei Nichterscheinen: zu 100%
Ausnahmen: Bei Spezialreisen oder Arrangements mit Spezialtarifen, z.B. bei Reisen über Weihnachten / Neujahr, auf Linienflügen, usw. können andere Annullierungsbedingungen bestehen. Diese finden sich in den entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.
4.4 Annullierungskosten Fotoworkshops und -kurse ohne Übernachtungen
Für Annullierung, Änderung oder Umbuchung gilt folgendes:
Erfolgen Annullierung, Änderung oder Umbuchung bis 31 Tage vor Beginn, wird der Gesamtpreis in Form eines Gutscheins für andere Veranstaltungen von Voegelin Fotografie erstattet.
Erfolgen Annullierung, Änderung oder Umbuchung später als 31 Tage vor Beginn, so verfällt der Gesamtpreis zugunsten von Voegelin Fotografie wie folgt:
-
31 – 14 Tage: zu 50%
-
13 – 7 Tage: zu 70%
-
6 – 0 Tage: zu 100%
-
Bei Nichterscheinen: zu 100%
5. PROGRAMM- UND PREISÄNDERUNGEN
5.1 Programmänderungen vor Vertragsabschluss
Voegelin Fotografie behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Ausschreibungsunterlagen, Leistungsbeschriebe und Preise vor der Buchung zu ändern. In diesen Fällen orientiert Voegelin Fotografie den Teilnehmer vor Vertragsabschluss.
5.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben aus:
a) Tarifänderungen von Transportunternehmen (inkl. Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführte oder erhöhte Gebühren und Taxen
c) Wechselkursänderungen
d) staatlich verfügte Preiserhöhungen (MwSt.)
Erhöhen sich die Kosten dieser Leistungen, können diese an den Teilnehmer weiter verrechnet werden. Voegelin Fotografie orientiert bis spätestens drei Wochen vor Reisebeginn. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich vereinbarten Arrangementpreises beträgt, stehen dem Teilnehmer die unter Ziffer 5.4 genannten Rechte zu.
5.3 Programmänderungen vor Reisebeginn
Voegelin Fotografie behält sich im Interesse der Teilnehmer das Recht vor, das Programm oder einzelne vereinbarte, wesentliche Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transport, Flüge) zu ändern, wenn unvorhersehbare Umstände es erfordern. Voegelin Fotografie bemüht sich, gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten und orientiert raschmöglichst über solche Änderungen und allfällige Auswirkungen auf den Preis.
Voegelin Fotografie behält sich ferner das Recht vor, einen namentlich genannten Fotografen oder Reiseleiter durch einen anderen Fotografen oder Reiseleiter zu ersetzen, sollte Lukas Voegelin aus ausserordentlichen Gründen, wie z.B. Krankheit, Unfall, Todesfällen, eine Reise oder einen Workshop nicht selbst durchführen können. Eine solche Änderung begründet keinen Anspruch auf Vertragsrücktritt und / oder Rückerstattung des Preises.
5.4 Preisänderungen vor Reisebeginn
Führt eine Programmänderung oder eine Änderung einer wesentlichen Leistung (Ziff. 5.3, Abs. 1) zu einer bedeutenden Vertragsänderung und beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglichen Arrangementspreises, besteht das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer erhält den bereits bezahlten Preis unverzüglich rückerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Die ent-sprechende Meldung an Voegelin Fotografie muss innerhalb dieser Frist schriftlich (per Einschreibebrief oder Mail) erfolgen. ansonsten von Zustimmung zur Programm- und / oder Preisänderung ausgegangen wird.
6. REISEABSAGE
6.1 Gründe, die beim Teilnehmer liegen
Voegelin Fotografie ist berechtigt, eine Anmeldung zurückzuweisen, wenn ein Teilnehmer durch Handlungen oder Unterlassungen dazu Anlass gibt. Nicht bezogene Leistungen werden dem Teilnehmer zurückbezahlt, sofern die Kosten der Voegelin Fotografie nicht von dritter Seite belastet werden (wie z.B. Reservierungskosten). Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Annullierungskosten gemäss Ziff. 4 und weitere allfällige Schadenersatzforderungen seitens von Voegelin Fotografie.
6.2 Mindestteilnehmerzahl
Für alle von Voegelin Fotografie angebotenen Gruppenreisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl, die sich bei der jeweiligen Ausschreibung findet. Beteiligen sich weniger als die vorgesehenen Mindestteilnehmer, kann Voegelin Fotografie die Reise spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Beginn absagen.
6.3 Höhere Gewalt, Streiks
Bei höherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen, usw. kann eine Annullation der Reise durch Voegelin Fotografie aus Sicherheitsgründen kurzfristig erfolgen.
6.4 Andere wichtige Gründe
Voegelin Fotografie ist berechtigt, eine Reise oder Veranstaltung aus anderen, wichtigen Gründen abzusagen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie rasch möglichst informiert.
7. PROGRAMMÄNDERUNGEN, LEISTUNGSAUSFÄLLE WÄHREND DER REISE
Voegelin Fotografie behält sich das Recht vor, das Programm entsprechend den äusseren Bedingungen anzupassen und umzustellen. Bei dieser Entscheidung stehen die Sicherheit der Teilnehmer und optimale Bedingungen fürs Fotografieren an erster Stelle.
8. DER TEILNEHMER TRITT DIE REISE AN, BEENDET SIE ABER NICHT
Sollte der Teilnehmer aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht bezogene Leistungen werden rückerstattet, soweit sie Voegelin Fotografie von dritter Seite nicht belastet werden. Allfällige Kosten für Rückreise usw. gehen zu Lasten des Teilnehmers.
9. BEANSTANDUNGEN WÄHREND ODER NACH DER REISE
9.1 Mängelrüge
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet der Teilnehmer einen Schaden, so ist er berechtigt und verpflichtet, bei Voegelin Fotografie bzw. der Reiseleitung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu rügen und Abhilfe zu verlangen.
9.2 Abhilfe
Voegelin Fotografie bzw. die Reiseleitung wird bemüht sein, während der Reise innert angemessenen Frist Abhilfe zu leisten, soweit dies zumutbar ist. Wird innert dieser Frist keine Abhilfe geleistet oder ist Abhilfe nicht möglich, bzw. nicht genügend, kann sich der Teilnehmer die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung schriftlich bestätigen lassen.
Die Reiseleitung ist verpflichtet, den Sachverhalt und die Beanstandungen festzuhalten. Sie ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen. Sollte die Abhilfe übermässige Kosten oder unverhältnismässigen Aufwand verursachen, darf Voegelin Fotografie die Abhilfe verweigern. Allfällige Zusatzkosten gehen zulasten des Teilnehmers. Auch im Falle von höherer Gewalt darf Voegelin Fotografie die Abhilfe verweigern und allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
9.3 Geltendmachung von Forderungen gegenüber Voegelin Fotografie
Sofern Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen usw. gegenüber Voegelin Fotografie geltend gemacht werden sollen, sind Beanstandungen spätestens innert 30 Tagen nach Reiseende schriftlich zu unterbreiten, unter Beilage allfälliger Beweismittel.
10. HAFTUNG DES TEILNEHMERS UND VON VOEGELIN FOTOGRAFIE
10.1 Allgemeines
Die Reise erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr des Teilnehmers. Dieses Risiko umfasst auch dessen Ausrüstung sowie Wertgegenstände.
Voegelin Fotografie haftet nur dann aus Vertragsverletzung (d.h. Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung), wenn sie ein Verschulden trifft. Dies ist beispielsweise nicht der Fall bei einvernehmlicher Programmänderung durch die Teilnehmer, Abbruch oder Änderung zufolge Unfall, Krankheit, Pandemie und andere, nicht vorhersehbare und unabwendbare Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, wetterbedingte Umstände, Zufall oder Drittverschulden.
10.2 Haftungserklärung
Der Teilnehmer unterzeichnet bei Reisebeginn eine entsprechende, ihm auszuhändigende Haftungserklärung.
10.3 Internationale Abkommen
Enthalten internationale Abkommen oder anwendbare nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schaden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so kann sich Voegelin Fotografie auf diese berufen und haftet insoweit nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen mit Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen (Luftverkehr, Schifffahrt usw.).
10.4 Veranstaltungen und Ausflüge während der Reise
Ausserhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in der eigenen Verantwortung des Teilnehmers, ob er an solchen Veranstaltungen und Ausflügen auf eigenes Risiko und eigene Kosten teilnimmt. Voegelin Fotografie kann aus diesem Grund für Ausflüge und Veranstaltungen, die direkt an Ort gebucht werden, keine Haftung übernehmen. Für von Voegelin Fotografie veran-staltete Ausflüge gelten hingegen die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
11. EINREISE-, VISA- UND GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
In den Ausschreibungsunterlagen zur Buchung finden sich die Angaben über Pass- und Einreisevorschriften.
Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert oder Visa eingeholt werden müssen, ist der Teilnehmer hiefür selber verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und der Teilnehmer muss die Reise absagen, gelten die Annullierungsbestimmungen.
Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-, Zoll- und Devisenvorschriften sowie das Vorhandensein aller erforderlicher Dokumente vor Reisebeginn verant-wortlich.
Es wird dringend empfohlen, dass der Reisende zu Impfungen, Gesundheitsbestimmungen und Gesundheitsvorsorge den Rat eines medizinischen Fachinstitutes und / oder des Hausarztes einholt. Falls notwendig, sind vorgängig die notwendigen Impfungen vorzunehmen und die entsprechenden Atteste beizubringen (z.B. Covid-19).
Voegelin Fotografie macht darauf aufmerksam, dass der Teilnehmer bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen hat. Gleichfalls weist Voegelin Fotografie ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen der Einfuhr verbotener Ware hin.
12. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Voegelin Fotografie ist der Schutz der Privatsphäre und persönlicher Daten sehr wichtig. Die Datenschutzpraxis steht im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, sofern sie zur Vertragsdurchführung oder zur optimalen Kundenbetreuung erforderlich sind. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass seine Daten lediglich zu diesem Zweck und / oder zur Bearbeitung durch Voegelin Fotografie auch ins Ausland (insbesondere an die Reisedestinationen) weitergeleitet werden.
Des Weiteren kann Voegelin Fotografie dem Teilnehmer Angebote und Informationen zukommen lassen, die für ihn persönlich interessant sind. Dieser kann Voegelin Fotografie jedoch jederzeit mitteilen, dass er solches nicht mehr wünscht.
Der Teilnehmer kann zudem sein Einverständnis dazu geben, dass im Einzelfall sein Name und / oder Bild in den Publikationen von Voegelin Fotografie auf den sozialen Medien – im Zusammenhang mit besonderen Erlebnissen oder Fotos – genannt werden darf. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
13. VERSICHERUNGEN
Die für die Veranstaltungen von Voegelin Fotografie notwendigen persönlichen Versicherungen sind Sache des Teilnehmers.
Eine Annullierungskosten-Versicherung ist in den Arrangements nicht eingeschlossen. Sie ist Sache des Teilnehmers und wird empfohlen.
Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt. Auch führen die Reisen teilweise in abgelegene Regionen. Im Ernstfall können sehr hohe Spital-, Rettungskosten usw. entstehen. Voegelin Fotografie empfiehlt den Teilnehmern deshalb, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie Reisegepäck-, Fotoausrüstung, Reiseunfall-, oder Krankenversicherung.
Eine Rückreisekostenversicherung, welche im Notfall eine Evakuation aus einer abgelegenen Region, einen lokalen Spitalaufenthalt und / oder die Rückreisekosten in die Schweiz oder in ein anderes Land übernimmt, sollte bei allen Reisen abgeschlossen werden.
14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und Voegelin Fotografie ist schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Landschaft (Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West, Arlesheim)
Anmerkung: Die vorstehenden Bedingungen verwenden zwecks besserer Lesbarkeit die männliche Form. Diese umfasst auch die weibliche Form.
Organisation und Durchführung:
Lukas Voegelin, Voegelin Fotografie
Benkenstrasse 82
CH - 4102 Binningen
Tel: 0041 764187740
Email: info@voegelin-fotografie.ch
(Version Dezember 2022)